DIE MARKETING
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Neue Regeln des TMG |
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Datenschutzrechtliche Bestimmungen Das neue TMG enthält neue datenschutzrechtliche Bestimmungen. Bisher konnten nur Gerichte die Herausgabe der Bestands- und Nutzungsdaten für sich beanspruchen. Nach dem neuen TMG können dies auch weitere staatliche Einrichtungen und bestimmte Privatunternehmen sowie Privatpersonen. Auskunftsanspruch haben jetzt gemäß § 14 Abs. 2 TMG:
Dabei muss man sagen, dass das TMG nicht selbst die Anspruchsgrundlage enthält, sondern klarstellt, dass notwendige Auskunftsansprüche nicht aus datenschutzrechtlichen Gründen von vornherein abgelehnt werden. Juristen halten die neue Klausel insofern für gefährlich, als dass sie an keine Voraussetzungen gebunden ist. Im Klartext bedeutet das, dass es keine Vorschriften gibt, welche Daten in welchem Fall von den Behörden abgerufen werden dürfen. Bei der journalistischen Online-Berichterstattung hat man laut des neuen Gesetzes Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Das bedeutet, jede Webseite, die journalistisch-redaktionelle Inhalte bereitstellt, muss seine Recherchen in einer Art durchführen, die anerkannten journalistischen Grundsätzen gerecht wird. Was genau sind solche Grundsätze? Beispielsweise muss die veröffentlichte Information im Vorfeld auf ihre Herkunft, ihren Inhalt und ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden. Streng zu trennen sind redaktioneller Inhalt und Werbung sowie der Inhalt einer Reportage und der Kommentar.
Bitte wichtige Hinweise zu Rechtsthemen beachten! |